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Kollektivgesellschaft

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Fazit

Rechtsgebiet:
Kollektivgesellschaft
Stichworte:
Kollektivgesellschaft
Autor:
Bürgi Nägeli Rechtsanwälte
Herausgeber:
Verlag:
LAWMEDIA AG

Die Eintragung einer Kollektivgesellschaft (KLG) ist die günstigste und unkomplizierteste Form einer Unternehmensgründung durch zwei oder mehrere Personen.

Vielfach ist sie Ausgangslage bei entsprechender Unternehmensentwicklung zu einer Kommanditgesellschaft (KMG) oder zu einer juristischen Person (AG, GmbH etc.); durch das Fusionsgesetz ist eine Umwandlung handels- und steuerrechtlich privilegiert.

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